Wissenwertes

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Pflegekonzepte im Überblick

Pflege ist nicht gleich Pflege: Die einzelnen Pflegekonzepte und -maßnahmen unterscheiden sich in Art, Umfang und Zeit der Betreuung sowie dem Ort der Betreuung und der beteiligten Organisationen (Pflegedienst, Angehörige, Krankenhause etc.). Hier erhalten Sie einen Überblick und erfahren Wissenwertes zum Thema Pflege sowie weiterführende Informationen zu Förderanträgen, Unterstützungen und Hilfsangeboten.

Langzeitpflege

Bei der Langzeitpflege erhält der Pflegebedürftige eine intensive Pflege rund um die Uhr und ist meist dann nötig, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt. Medizinisches und fachliches Pflegepersonal übernehmen die ganzheitliche Pflegebetreuung und entlasten den Betroffenen und die Angehörigen.


Die Langzeitpflege kann je nach Ausgestaltung in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen erfolgen oder in einer stationären Einrichtung, wenn die häuslichen Räumlichkeiten nicht barrierefrei sind oder die Pflege erschweren. Ausgerichtet ist die Langzeitpflege auf die umfangreiche Betreuung des Betroffenen.

Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Verhinderungspflege ist eine Leistung für pflegende Angehörige, die sich dadurch während eines Ausfalls bei z. B. Urlaub oder Erkrankung bei der Pflege vertreten lassen können. Dies kann stunden-, tage- oder wochenweise erfolgen bis zu insgesamt sechs Wochen im Jahr. Durch die Verhinderungspflege wird der Pflegende entlastet, ohne dass die Pflege des Pflegebedürftigen unterbrochen oder eingeschränkt wird. Der Anspruch auf die Verhinderungspflege ist vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängig.


Mehr zum Thema Verhinderungspflege beim Bundesministerium für Gesundheit >

Familienpflegezeit

Betreuende Angehörige haben die Möglichkeit ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf 15 Std. pro Woche zu reduzieren, um sich der Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen zu widmen und diesen in der häuslichen Umgebung zu betreuen. Auf Familienpflegezeit haben Arbeitnehmer anspruch, wenn der Arbeitgeber min. 26 Personen beschäftigt. Während dieser Zeit erhält der Betreuuende ein zinsloses Darlehen des Bundes, bleibt sozialversichert und ist vor Kündigung geschützt.


Weitere Informationen zur Familienpflegezeit auf dem Webportal "Wege zur Pflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend >


Familienzeitrechner des Webportals "Wege zur Pflege" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend >

Betreutes Wohnen / Service-Wohnen

Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen ist für Sie die Möglichkeit Ihren Alltag selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung zu führen und dabei nötige Unterstützung zu erhalten. Die Wohnungen sind beim Konzept "Betreutes Wohnen" barrierefrei und altersgerecht eingerichtet und befinden sich oft auf dem Gelände oder in der Nähe von Seniorenheimen oder Pflegeeinrichtungen. Sie erhalten die nötige Pflegebetreuung in Ihrer Wohnung und so ist auch bei Zunahme der Pflegebedürftigkeit meist kein Umzug nötig. Beim Service-Wohnen erhalten Sie Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten durch Wäsche-, Wohnungs-, Fahrdienst oder Menüservice. Alle Service-Leistungen können individuell nach Ihren Anforderungen festgelegt werden.


Checkliste "Betreutes Wohnen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) herunterladen (PDF-Dokumen) >


Website der BAGSO >

Weiterführende Informationen

"Ratgeber Pflege" vom Bundesministerium für Gesundheit bietet Ihnen einen Überblick zum Thema Pflege.

Ratgeber herunterladen (PDF-Dokument) >

Website des Bundesministeriums für Gesundheit >


Ratgeber "Pflegeleistungen zum Nachschlagen" vom Bundesministerium für Gesundheit zeigt Ihnen die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Pflegeversicherung auf.

Ratgeber herunterladen (PDF-Dokument) >


Informationsbroschüre "Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert bei häuslicher Pflege von Angehörigen" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert Sie über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Pflegende.

Informationsbroschüre herunterladen (PDF-Dokument) >

Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales >


Pflegetelefon für Angehörige

Wenn Sie Fragen zum Thema Pflege haben oder am Ende Ihrer Kräfte sind und nicht mehr weiter wissen, können Sie sich an das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden. Hier erhalten Sie Unterstützung und Beratung auch in schwierigen Situationen.


Die Beratung erfolgt anonym und vertraulich, mit konkreten Hilfestellungen für Ihre individuelle Situation oder als Lotse zu den Angeboten vor Ort. Bundesweit erreichbar Mo. – Do. von 9:00 – 18:00 Uhr.

Ihr Kontakt zu uns

Sie wollen mehr Wissenwertes über Pflegemöglichkeiten und Unterstützung erfahren? Dann rufen Sie uns gleich an und wir beraten Sie gerne dazu.

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